Am Sonntag ist es soweit – das Netzwerkdurchsetzungsgesetz tritt in Kraft. Dann sind soziale Netzwerke wie Facebook und Co dazu verpflichtet, “Hassbotschaften” und “Fake News” zu löschen.
Es war eines der letzten Gesetzesvorhaben der großen Koalition, am Sonntag tritt es in Kraft: Das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook und Co, „Hassbotschaften und Fake News“ aus dem Netz zu tilgen. Tun sie das nicht, drohen ihnen künftig hohe Bußgelder.
Sie müssen ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden bereithalten, das für Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und jederzeit verfügbar ist. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt werden.
Ist die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich, gilt im Grundsatz eine Sieben-Tages-Frist. Innerhalb dieser Zeit kann auch dem Urheber der gemeldeten Botschaft Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden. Eine Überschreitung dieser Frist ist möglich, wenn die Betreiber mehr Zeit für die rechtliche Prüfung benötigen. Damit soll verhindert werden, dass es zu einem „Overblocking“ kommt – also einer verfrühten und häufigen Löschung beanstandeter Einträge…
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