Gutachten sieht unklare Rechtsgrundlage für Grenzöffnung

Bis jetzt ist die Rechtsgrundlage, auf der die Einreise von Asylsuchenden im Herbst 2015 genehmigt wurde, nicht geklärt.

  • Das haben Juristen der Wissenschaftliche Dienste des Bundestages festgestellt.
  • Eigentlich hätten die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge abgewiesen werden müssen.

Das Gutachten ist brisant, weil FDP und AfD angekündigt haben, nach einem möglichen Einzug in den Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Flüchtlingspolitik Merkels einzusetzen.

Wenige Tage vor der Bundestagswahl sorgt ein Gutachten zur Flüchtlingskrise für Aufregung. Ausgerechnet die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stellen darin die Frage, ob das Parlament im Herbst 2015 nicht über den Massenzuzug hätte abstimmen müssen…

/Eine Ausnahme von dieser „Pflicht zur Einreiseverweigerung“ sei bei „Vorliegen einer entsprechenden Anordnung des Bundesministeriums des Inneren“ möglich. Eine solche Anordnung gab es jedoch nicht. Auch das sogenannte Selbsteintrittsrecht, mit dem Deutschland Asylbewerber aufnehmen kann, die eigentlich in anderen Ländern bleiben müssen, ist nie von der Bundesregierung offiziell in Anspruch genommen worden…

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