Noch hat der Großteil der seit 2015 abgelehnten Asylbewerber Deutschland noch nicht verlassen. Wie die „Welt“ unter Berufung auf das Ausländerzentralregister berichtet, stehen den etwa 693.000 abgelehnten Asylanträgen nur etwa 178.505 Abschiebungen und freiwillige Ausreisen gegenüber.
Dies entspricht einer Ausreisequote von 25 Prozent. Dennoch sind im Ausländerzentralregister derzeit lediglich 226.000 Ausreisepflichtige registriert. Davon ist nur jeder Zweite ein abgelehnter Asylbewerber. Die anderen haben ihr Aufenthaltsrecht etwa durch Kriminalität oder eine abgelaufene Arbeitserlaubnis verwirkt.
Dass die Zahl der Ausreisepflichtigen trotz der Menge an abgelehnten Asylanträgen nicht rasant steigt, liegt an mehreren Punkten.
Verwaltungsapparat komplett überlastet
Dauert die geplante Rückführung zu lange, bekommen Betroffene einen legalen Aufenthaltstitel. Zwei von drei abgelehnten Asylbewerbern klagen gegen ihre Ablehnung. Solange diese Verfahren, die aufgrund der Überlastung des Verwaltungsapparats Jahre dauern können, nicht abgeschlossen sind, werden die Asylsuchenden nicht als Ausreisepflichtige geführt…
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