Ein Syrer, der zwei Ehefrauen hat, darf trotzdem Deutscher werden. Die Stadt Karslruhe darf seine Einbürgerung nicht rückgängig machen, sagt der Verwaltungsgerichtshof.
Karlsruhe – Wer im Ausland eine Zweitehe eingeht, kann dennoch zu einem guten und treuen Bundesbürger taugen. Das ist der Tenor eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim. Die obersten Verwaltungsrichter des Landes hoben damit eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe auf. Zuvor hatte die Stadt Karlsruhe einem gebürtigen Syrer die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen, nachdem bekannt geworden war, dass er in seiner alten Heimat eine zweite Frau geheiratet hatte.
Der heute 36-jährige Kurde war 1999 nach Deutschland eingereist, hatte studiert und 2008 eine Stelle als Bauingenieur angetreten. Im selben Jahr heiratete er eine Deutsche, kurz darauf beantragte er die deutsche Staatsbürgerschaft. Beim Einbürgerungstest erzielte er 33 von 33 möglichen Punkten. Die Einbürgerungsurkunde wurde ihm im Oktober 2010 überreicht.
Kurz nach Hochzeit zweite Frau geheiratet
2010, 2013 und 2015 kamen drei Kinder zur Welt. Doch dann erkannte der Mann die Vaterschaft für ein weiteres, im Jahr 2012 in Damaskus geborenes Kind an. Was jetzt herauskam, führte dazu, dass die Stadt Karlsruhe die Einbürgerung umgehend widerrief…
weiterlesen>>
stuttgarterzeitung
Also published on Fenixx.org