Während früher die Selektion von Juden auf Bahnhöfen stattfand, macht das heute der Frankfurter Flughafen.
Denn es ist kaum zu glauben, dass das Landgericht Frankfurt entschieden hat, dass die Fluggesellschaft Kuwait Airways keine israelische Staatsangehörigen befördern muss. Die Richter wiesen damit die Klage eines Passagiers zurück. Der Mann hatte auf Beförderung und Entschädigung wegen Diskriminierung geklagt.
Der Anwalt des israelischen Klägers zeigte sich in einer ersten Stellungnahme “tief schockiert” über die Entscheidung und kündigte Berufung an. “Das ist ein beschämendes Urteil für die Demokratie und für Deutschland”, sagte der Rechtsanwalt Nathan Gelbart. “Dieses Urteil kann nicht bestehen bleiben.”
Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet…
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